Jedes Genossenschaftsmitglied, dem eine Genossenschaftswohnung mit mehr als einem Wohnraum überlassen wird, hat für jeden zusätzlichen Wohnraum zwei weitere Pflichtanteile bis maximal 12 Anteile zu zeichnen. Teilen sich mehrere Genossenschaftsmitglieder eine Wohnung, muss die Gesamtzahl der Geschäftsanteile maximal die für den jeweiligen Wohnraum geltenden Pflichtanteile erreichen. Die Aufteilung zwischen den Mitgliedern kann beliebig erfolgen, wobei jedes Mitglied mindestens einen Geschäftsanteil zu zeichnen hat.
Die Anzahl, der vom Genossenschaftsmitglied zu übernehmenden Anteile, hängt mit der Anzahl der Zimmer der Wohnung zusammen.
- Der Wert eines Anteils beträgt 160,00 €.
- Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 € erhoben.
Beispielsweise betragen die Kosten für
- 1 Zimmer: 5 Genossenschaftsanteile à 160,00 € = 800,00 €
- 2 Zimmer: 7 Genossenschaftsanteile à 160,00 € = 1120,00 €
- 3 Zimmer: 9 Genossenschaftsanteile à 160,00 € = 1440,00 €
- usw.